Die Best Practices im Rahmen der DSGVO-Richtlinien zur Datenminimierung.
Das Prinzip der Datenminimierung laut Art. 5 DSGVO besagt, dass man nicht schützen muss, was man nicht hat, und stellt einen allgemeinen Grundsatz des europäischen Datenschutzes dar. Der Artikel legt den Schwerpunkt auf die Daten-Governance, und speziell darauf, welche Daten erfasst werden. Daher gilt es, sich nicht nur auf die Dauer der Datenspeicherung zu konzentrieren, sondern auch darauf, welche Daten überhaupt benötigt werden.
Die Umsetzung dieser Maßnahme verursacht keine Kosten. Sie ist lediglich eine Frage der Disziplin und sollte in internen Richtlinien und im Projektdesign von Unternehmen grundsätzlich festgelegt werden.
Eine Checkliste für Unternehmen, die in der EU tätig sind und/oder über Daten von EUBürgern verfügen:
Eine Checkliste für Unternehmen, die in der EU tätig sind und/oder über Daten von EU - Bürgern verfügen: Erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die wir für die angegebenen Zwecke tatsächlich benötigen
Überprüfen wir regelmäßig die von uns gespeicherten Daten und löschen alles, was wir nicht benötigen?
Informieren wir unsere Kunden über die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten?
Verantwortliche müssen sich fragen, wozu sie gesammelte Daten benötigen. Sie sollten nicht nur sicherstellen, dass sie nur notwendige Informationen sammeln, sondern auch regelmäßig überprüfen, ob die von ihnen gespeicherten Daten noch nützlich sind. Was sie nicht mehr brauchen, sollten sie löschen.
Die in diesem Cyber Services Snapshot vorgestellten Daten stammen von globalen Vorfällen, die Beazley zwischen dem 1. Quartal 2020 und dem 1. Quartal 2023 gemeldet wurden.